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   BFH, 02.05.1991 - VII R 7/89   

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https://dejure.org/1991,22779
BFH, 02.05.1991 - VII R 7/89 (https://dejure.org/1991,22779)
BFH, Entscheidung vom 02.05.1991 - VII R 7/89 (https://dejure.org/1991,22779)
BFH, Entscheidung vom 02. Mai 1991 - VII R 7/89 (https://dejure.org/1991,22779)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1992, 219
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 31.01.1989 - VII R 77/86

    Steuerhinterziehung - Verlängerte Festsetzungsfrist - Exkulpationsbeweis -

    Auszug aus BFH, 02.05.1991 - VII R 7/89
    Auch wenn dieser nur verhältnismäßig gering ist, greift der Haftungsausschluß nicht ein (vgl. auch das zu dem in § 169 Abs. 2 Satz 3 AO 1977 enthaltenen gleichlautenden Begriff "Vermögensvorteil" ergangene Urteil des Senats vom 31. Januar 1989 VII R 77/86, BFHE 156, 30, 32, 34, BStBl II 1989, 442 [BFH 31.01.1989 - VII R 77/86]).

    Ein durch die Tat erlangter Vermögensvorteil ist jede Verbesserung der Vermögenslage, die ohne die Tat nicht eingetreten wäre; für die Frage, ob durch die Tat ein Vermögensvorteil erzielt worden ist, ist allerdings nur auf das von der Steuerhinterziehung unmittelbar betroffene Geschäft abzustellen (Senat in BFHE 156, 30, 35 f. [BFH 31.01.1989 - VII R 77/86]).

  • Drs-Bund, 19.03.1971 - BT-Drs VI/1982
    Auszug aus BFH, 02.05.1991 - VII R 7/89
    Die Richtigkeit der Auffassung, daß der Haftungsausschluß nach § 70 Abs. 2 Satz 2 AO 1977 auch voraussetzt, daß der Vertretene durch die Steuerhinterziehung keinen Vermögensvorteil erlangt hat (ebenso Tipke / Kruse, a. a. O., AO § 70 Tz. 8; Klein / Orlopp, AO, 4. Aufl. 1989, § 70 Anm. 7; von Wallis in Hübschmann / Hepp / Spitaler, AO/FGO, 9. Aufl., AO § 70 Anm. 2; Halaczinsky in Koch, AO 1977, 3. Aufl., § 70 Rdz. 7; Kühn / Kutter / Hofmann, AO/FGO, 16. Aufl. 1990, AO § 70 Bem. 4), wird durch den Sinn der Ausschlußregelung sowie durch die Materialien zur AO 1977 (amtliche Begründung zu § 70, BTDrucks. VI/1982 S. 120) bestätigt.
  • BFH, 21.02.1989 - VII R 165/85

    Verfügungsberechtigter - GmbH - Geschäftsverteilung - Unternehmensgruppe -

    Auszug aus BFH, 02.05.1991 - VII R 7/89
    Ob das FG aufgrund der von ihm getroffenen Feststellungen richtig entschieden hat, daß die Voraussetzungen von § 70 Abs. 1 AO 1977 vorliegen, X als Verfügungsberechtigter (§ 35 AO 1977; dazu Senat, Urteil vom 21. Februar 1989 VII R 165/85, BFHE 156, 46 f., BStBl II 1989, 491 [BFH 21.02.1989 - VII R 165/85]) bei Ausübung seiner Obliegenheiten, für ihn selbst haftungsbegründend, eine Mineralölsteuerhinterziehung begangen (oder an einer solchen teilgenommen) hat, kann dahingestellt bleiben.
  • BFH, 31.01.1989 - VII B 162/88

    Revision - Übergangener Beweisantrag

    Auszug aus BFH, 02.05.1991 - VII R 7/89
    Aus ihm ergibt sich insbesondere keine entsprechende Rüge des HZA (vgl. § 155 FGO, § 295 Abs. 1 ZPO; dazu Senat, Beschluß vom 31. Januar 1989 VII B 162/88, BFHE 155, 498, 500, BStBl II 1989, 372 [BFH 31.01.1989 - VII B 162/88]).
  • BFH, 30.08.1994 - VII R 101/92

    Dem Geschäftsführer einer GmbH als Haftungsschuldner kann ein Verschulden des

    Nach der Regelung des § 70 Abs. 2 AO 1977 soll der Vertretene zwar dann für die Folgen des Verhaltens des für ihn Handelnden einstehen, wenn ihm daraus ein Vermögensvorteil zugeflossen ist (vgl. Senatsurteil vom 2. Mai 1991 VII R 7/89, BFH/NV 1992, 219, 220).
  • FG Münster, 10.12.2013 - 2 K 4490/12

    Haftung des Vertretenen nach § 70 AO

    Vermögensvorteil können also auch alle sonstigen wirtschaftlichen Vorteile sein, die ohne die Tat des Vertreters nicht eingetreten wären (vgl. BFH-Urteil vom 02.05.1991 VII R 7/89, BFH/NV 1992, 219; Boeker in HHS aaO § 70 AO Rdnr. 21; Klein, aaO., § 70 Rdnr. 10; Schwarz aaO § 70 AO Rz. 14).

    Ist dies - neben dem fehlenden Vorteil - der Fall, sollen die Vertretenen für das Verhalten des Vertreters nicht einstehen müssen (vgl. zur Rechtsvoraussetzungsverweisung auf § 70 Abs. 2 Satz 1 BFH-Urteil vom 02.05.1991 VII R 7/89 aaO; Boeker in HHS aaO § 70 AO Rdnr. 23; Klein aaO § 70 Rdnr. 11; Pahlke/ Koenig, aaO Rz. 12; Schwarz aaO § 70 Rz. 13, 18).

  • FG Sachsen, 23.07.2004 - 7 V 836/04

    Gewährung von Rechtsschutz gegen eine Prüfungsanordnung im Wege der Aussetzung

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